1. An wen kann ich mich bei sprachlichen Problemen wenden?
Beim Auftreten einer sprachlichen oder stimmlichen Störung oder Auffälligkeit
sollte Ihr erster Weg zu einem Facharzt vor Ort führen (z.B. Kinderarzt,
HNO-Arzt, Neurologe, Internist, Phoniater). Dieser wird Ihnen, wenn er eine
eingehende Untersuchung und/oder Behandlung für erforderlich hält,
eine Verordnung (Rezept) über sprachtherapeutische Behandlung ausstellen.
Mit der Verordnung melden Sie sich in einer sprachtherapeutischen Praxis Ihrer
Wahl an.
2. Wo finde ich einen Sprachtherapeuten in meiner Nähe?
Hier helfen Ihnen sicherlich die diversen Suchmaschinen im Internet aber auch
die Deutsche Therapeutenauskunft
www.deutsche-therapeutenauskunft.de
oder unser Berufsverband dba Deutscher Berufsverband der Atem-, Sprech- und
Stimmlehrerlnnen, Lehrervereinigung Schlaffhorst-Andersen, e.V.,
www.dba-ev.de, info@dba-ev.de
3. Ab welchem Alter spricht man bei Kindern von einer Sprachentwicklungsverzögerung
oder Sprachentwicklungsstörung?
Die primäre Sprachentwicklung sollte mit dem Abschluss des vierten Lebensjahres
vollendet sein, d.h. ein Kind beherrscht weitestgehend seine Umgangssprache,
kann alle Laute einwandfrei bilden und kennt die Grundstrukturen der Grammatik.
Es hat einen ausreichenden Wortschatz um sich in der Umgangssprache auszudrücken.
Sollte ein Kind nach Vollendung des vierten Lebensjahres Defizite aufweisen,
z.B. in der Lautbildung, in der Grammatik oder einen eingeschränkten
Wortschatz haben, ist eine Förderung nach eingehender Diagnostik notwendig.
4. Wer übernimmt die Kosten für eine sprachtherapeutische
Behandlung? Sprachtherapeutische / logopädische Therapie ist
als Heilmittel Bestandteil der medizinischen Grundversorgung. Die Kosten werden
in der Regel von den Krankenkassen übernommen. Bei Erwachsenen ab dem
18. Lebensjahr ist ein Eigenanteil in Höhe von 10% des Kassensatzes plus
10 Euro pro Verordnung (Rezept) zu entrichten. Kinder und Jugendliche sowie
Erwachsene mit geringem Einkommen sind von der Zuzahlung des Eigenanteils
befreit. In bestimmten Fällen ist eine Befreiung von der Zuzahlungspflicht
möglich. Informieren sie sich hierüber bitte bei Ihrer Krankenkasse.
5. Wie lange dauert eine sprachtherapeutische Behandlung?
Diese Frage kann nicht allgemein beantwortet werden. Zunächst einmal
hängt es davon ab, welche sprachlichen Störungen / Auffälligkeiten
vorliegen und wie stark diese ausgeprägt sind. Selbst ein ,,einfaches“
Lispeln des S-Lautes kann, insbesondere, wenn es mit einer myofunkionellen
Störung gekoppelt ist, sehr hartnäckig sein. Bei Vorliegen weiterer
Störungen wie z.B. geistiger Behinderung oder Retardierung muss ebenfalls
von ganz anderen Voraussetzungen ausgegangen werden. Weiterhin entscheidend
sind die Motivation und Einsatzbereitschaft des Patienten z.B. bei stotternden
oder aphasischen erwachsenen Patienten sowie die Mitarbeit und Bereitschaft
(bei Kindern auch die der Eltern) zum häuslichen Uben. Das Alter und
die Einsicht in die Notwendigkeit der Therapie spielen ebenfalls sowohl bei
Kindern als auch bei Erwachsenen (beispielsweise bei Schlaganfall-Patienten)
eine nicht zu unterschätzende Rolle. Aus den genannten Gründen sind
keine generellen Aussagen über die Dauer der Therapie möglich.
6. Wie viele Therapiesitzungen bekomme ich verordnet?
Das hängt von der Verordnungspraxis Ihres Arztes ab. Für Kassenpatienten
gelten seit Mitte 2004 neue Heilmittelrichtlinien, welche die Verordnung regeln
sollen. Diese beziehen sich auf den sogenannten "Regelfall“. Hier
stehen wir Ihnen gerne für weitere Auskünfte zur Verfügung.
Weiterreichende Diagnostiken, die nach Maßgabe des Arztes angesetzt
werden z.B. audiologische, neurologische oder (kinder-)psychologische Untersuchungen,
werden zwischenzeitlich einbezogen und sollen den Therapieverlauf unterstützen.
Darüber hinaus können auch, wenn absehbar ist, dass die Therapie
sich über einen längeren Zeitraum ausdehnen wird, Verordnungen "außerhalb
des Regelfalles“ ausgestellt werden. Diese müssen in den meisten
Fällen dann zuvor von der Krankenkasse genehmigt werden.
7. Welches sind die Anzeichen für eine Sprachentwicklungsverzögerung?
8. Ab wann kann mit einer Sprachtherapie begonnen werden?
Im Allgemeinen wird eine sprachtherapeutische / logopädische Behandlung
ab etwa dem 4. Lebensjahr begonnen. Sollte aufgrund einer sehr starken Beeinträchtigung
bereits vorher eine Förderung in Frage kommen, ist eine Förderung
auch vor Abschluss des 4. Lebensjahres möglich. Diese Förderung
erfolgt oft in einer Frühfördereinrichtung, die es sicherlich auch
in Ihrer Stadt gibt.
9. Was kann ich selbst zur Sprachförderung beitragen?
Die Sprachentwicklung kann entscheidend gefördert werden, wenn man sich
schon etwa eine halbe Stunde pro Tag regelmäßig Zeit für ein
Gespräch mit dem Kind nimmt. In dieser Zeit sollten Sie mit dem Kind
alleine sein und ihm Ihre volle Aufmerksamkeit widmen ohne eine Ablenkung
z.B. durch jüngere Geschwister.
Nutzen Sie die Zeit, um vielleicht ein Bilderbuch anzusehen und sich gegenseitig
zu erzählen, was man auf den Bildern entdecken kann und was die Personen
oder Tiere tun. Beachten Sie dabei die Regeln für gutes Zuhören,
richtiges Korrigieren und ein gutes Sprachvorbild! Nach einiger Zeit werden
Sie diese Gesprächsstunden mit Ihrem Kind nicht mehr missen wollen, zumal
dadurch eine gute Beziehung zwischen Eltern und Kind gefördert wird.
Sprechen Sie mehr als Sie es für gewöhnlich tun, denn ein sprachgestörtes
Kind muss viele Wörter und Sätze mehrmals hören, ehe es sie
behalten kann. Sprechen Sie beispielsweise zu den Tätigkeiten, die Sie
im Haushalt oder beim Werken ausführen. Benennen Sie beim Baden die Körperteile,
beim Ausziehen die Kleidungsstücke, beim Spülen und Aufräumen
die Sachen, die Sie gerade in der Hand haben. Machen Sie Spaziergänge
und erzählen sie sich gegenseitig, was Sie sehen, z.B. auch einmal im
Rahmen eines Spiels ("Ich sehe was, was du nicht siehst“). Unternehmen
Sie gemeinsame Ausflüge zum Zoo, zu einem See. Sprechen Sie vorher darüber,
was Sie sehen und erleben werden. Erinnern Sie sich gemeinsam zu Hause daran,
was Sie gesehen und erlebt haben.