Die Ausbildung zum/zur Staatlich geprüften Atem-, Sprech- und Stimmlehrern/lehrerinnen und die berufliche Tätigkeit basiert auf der lebenslangen Forschungsarbeit der Gesangs- und Atempädagoginnen Clara Schlaffhorst (1863-1945) und Hedwig Andersen (1866-1957).
Die Wechselbeziehungen zwischen dem Atemgeschehen und der menschlichen Stimme waren ihnen ein wesentliches Anliegen. Unter dem Namen Rotenburger Atemschule wurde die Arbeitsweise Schlaffhorst-Andersen seit 1916 in weiten Kreisen bekannt.
Atem-, Sprech- und StimmlehrerInnen sind im Therapeutisch/rehabilitativen, prophylaktischen oder musisch/künstlerischen Bereich tätig. Dazu gehören:
Atem-, Sprech- und StimmlehrerInnen der Schule Schlaffhorst-Andersen sind in den Heil- und Hilfsmittelrichtlinien genannt.
Unsere Praxis für Atem-, Sprech-, Sprach- und Stimmtherapie
ist nach §124 Abs.2 SGB V zugelassen. Es bestehen Verträge
gem. §125 SGB V mit den gesetzlichen Krankenkassen. Auch Private Krankenkassen
übernehmen die Kosten für Atem-, Sprech-, Sprach- und Stimmtherapie.
Fragen Sie bei Ihrer Kasse nach.
Die Ausbildung zum/zur Staatlich geprüften Atem-, Sprech- und Stimmlehrer/in erfolgt nach einem vorausgehend einjährigen Praktikum in sechs Semestern und umfaßt ca. 3900 Unterrichtsstunden in folgenden Bereichen: